Wichtige Information

Wichtige Information zu Nichterscheinen zu Friseurterminen 

Sehr geehrte Kunden,

 

wir möchten Sie über eine wichtige Änderung informieren, die ab sofort in unserem Friseursalon - Nicole´s Haarstudio - gilt. 

Gemäß § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möchten wir darauf hinweisen, dass bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem vereinbarten Friseurtermin eine Schadensersatzpauschale in Rechnung gestellt wird. Diese Maßnahme dient als pauschaler Schadensersatz für den entstandenen Verlust durch den nicht wahrgenommenen Termin.

 

Gemäß § 615 BGB steht Dienstleistern wie Friseursalons das Recht zu, bei unentschuldigtem Nichterscheinen ihrer Kunden einen angemessenen Schadensersatz zu verlangen. Dieser Schadensersatz deckt die Kosten und den entgangenen Umsatz ab, der durch die Nichtinanspruchnahme des vereinbarten Dienstes entsteht. Diese gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass Termine effizient genutzt werden und anderen Kunden die Möglichkeit gegeben wird, freigewordene Termine zu buchen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelung, die dazu dient, unseren Betrieb wirtschaftlich zu erhalten. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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